Ambulante Intensivpflege nach Gesetzeslage

Zu unseren Leistungen der außerklinischen Intensivpflege und Behandlungspflege nach §132a SGB V und § 72 SGB XI gehören Patienten mit Tracheostoma (COPD/Schlaganfall/ALS/Herzinfarkt/MS)

 

  • 24Std spezielle Krankenbeobachtung – Beobachtung und Kontrolle von Beatmungsparametern und Vitalwerten (Blutdruck, Puls, Blutzucker, SpO2…)
  • 24 Stunden Rufbereitschaft
  • Betreuung ausschließlich durch examinierte Pflegefachkräfte
  • Organisation und Begleitung von der Klinik bis nach Hause und zu Arztbesuchen
  • Verhandlung und Abrechnung mit den zuständigen Kostenträgern (Krankenkasse/Versicherungen)
  • Beratung und Anleitung (Rückzugspflege)
  • Urlaubsbegleitung nach individueller Absprache
  • Unterstützung bei der Beschaffung von medizinschen Hilfsmitteln
  • Absaugen von Atemsekret
  • Trachealkanülenwechsel
  • Tracheostomapflege
  • Herrichtung und Abgabe von Medikamenten
  • PEG/PEJ Versorgung
  • Stromaversorgung
  • Injektionen
  • Kathederwechsel
  • Wundversorgung
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Wahrung der Privatsphäre
  • etc.